Bei mir können Sie neben der Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung MPU als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe bzw. nach § 4 Abs. 8 StVG als Fahrer, der unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen hat, das Besondere Aufbauseminar §36 FeV gemäß § 2b Abs. 2 StVG absolvieren.

 

In dieser Maßnahme sind die Ursachen, die zur Anordnung der Teilnahme geführt haben, zu diskutieren und Möglichkeiten für ihre Beseitigung zu erörtern. Dabei werden Wissenslücken über die Wirkung des Alkohols und anderer berauschender Mittel auf die Verkehrsteilnahme geschlossen und geeignete Verhaltensstrategien vermittelt. Damit sollen insbesondere Trink- und Konsumgewohnheiten verändert werden, um zukünftig eine zuverlässige Trennung von Intoxikation und Fahrzeugnutzung zu ermöglichen und weitere Verkehrszuwiderhandlungen zu vermeiden. Zusätzlich wird auf die Problematik wiederholter Verkehrszuwiderhandlungen eingegangen.

 

Das Besondere Aufbauseminar wird als Gruppenmaßnahme freitags 14.00h und/oder samstags 12.00h durchgeführt. Es besteht aus einem Kurs mit Vorgespräch und drei Sitzungen von jeweils 180 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis maximal vier Wochen sowie der Anfertigung von Kursaufgaben zwischen den Sitzungen. Nach aktiver erfolgreicher Teilnahme am Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde zeitnah vorgelegt werden soll. Da ich das Seminar in Kleingruppen durchführe, ist ein zeitnaher Einstieg jederzeit möglich.

 

Weiterhin können Sie bei mir ebenfalls die verkehrspsychologische Beratung gemäß § 4 Abs. 9 StVG und § 71 Abs. 1 und 2 FeV absolvieren. Diese richtet sich an Inhaber der Fahrerlaubnis, denen die Behörde diese Möglichkeit eingeräumt hat. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist einmal in fünf Jahren möglich.

 

Sprechen Sie mich gerne an unter 0211 / 52805540 oder info@thomann-verkehrstherapie.de, dann vereinbaren wir einen zeitnahen Termin!

 

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© Dipl.-Psych. Petra Thomann